Presbyteriumswahl 2024
Der Kreissynodalvorstand gestattet der Ev. Kirchengemeinde Sulzbach/Saar gemäß § 15a, Absatz 4 PWG, die Presbyteriumswahl nicht durchzuführen.
Die Vorgeschlagenen gelten als gewählt.
Die Mindestzahl der Presbyterinnen und Presbyter gemäß Artikel 18 KO ist nicht erfüllt, daher wird die Kirchengemeinde angehalten, sich um weitere Kandidatinnen und Kandidaten zu bemühen und diese zu kooptieren
Als gewählt gelten:
Sandra Becker, Catrin Broh, André Fuhrmann, Gabriele Knauber, Marc Maurer, Thomas Winkler, Detlef Zell.
Ebenfalls die beruflich Mitarbeitende Wiebke Kopmeier.
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde (wahlberechtigtes Gemeindeglied) innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand/dem vom Kreissynodalvorstand gebildeten Ausschuss, Sauerwiesweg 1, 66117 Saarbrücken schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.